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Nexans ergreift Maßnahmen zur Einführung der REACH-Verordnung

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Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen der Europäischen Union (REACH-Verordnung) trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Durch die Auflage an Hersteller und Importeure, Informationen über in der EU produzierte oder in die EU importierte Chemikalien mit einer Menge von über 1 Tonne pro Jahr bereitzustellen, optimiert die Verordnung den früheren Gesetzesrahmen für Chemikalien. Ziel der Verordnung ist größerer Gesundheits- und Umweltschutz. Aufgrund der REACH-Verordnung ist die Industrie also direkt verantwortlich für die Beurteilung und Regelung der durch Chemikalien dargestellten Risiken und die Bereitstellung von Sicherheitsdaten für die Anwender.

 

Laboratory analysisAuswirkungen der REACH-Verordnung auf Nexans

Die REACH-Verordnung wirkt sich auf Nexans, den weltweit führenden Kabelhersteller, folgendermaßen aus:

Erstens sind alle unsere Marktsegmente von der Regelung betroffen – vom Telekommunikations- und Energiebereich bis hin zum Raumfahrt-, Flughafen-, Automobil-, Eisenbahn-, Gebäude-, Öl- und Gas-, Petrochemie-, Schiffbausegment sowie dem Materialtransport usw. Die Auswirkungen reichen bis weit über das Baugewerbe hinaus und haben tatsächlich Einfluss auf jeden Aspekt des Kabelgeschäfts, einschließlich der Verpackung.

Zweitens schließt sie alle unsere Verwaltungsaktivitäten mit ein: Einkauf, Untervergabe, Qualitätskontrolle, Marketing und Vertrieb, Kommunikation, Versicherung und sogar die Rechtsabteilung.

Drittens erfordert die REACH-Verordnung, dass Nexans die Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette ausweitet: vom Import von Rohstoffen und Vormaterialen, die wir selbst nutzen, bis hin zur Produktion und zum Vertrieb. Am Ende des Prozesses muss Nexans nachgeschaltete Anwender und Kunden, einschließlich Entsorgungs- und Recycling-Unternehmen, vollständig informieren (insbesondere, wenn die wiedergewonnen Stoffe in neue Produkte einfließen).


Meilensteine der REACH Verordnung

Gemäß der Einkaufsmenge und den potenziellen gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen des Produkts müssen sämtliche von Nexans verwendeten Stoffe bei der neu gegründeten Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. Beispielsweise sind Chemikalien von über 1000 Tonnen/Jahr bzw. Chemikalien, die als CMR (krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) gelten, vor dem 30. November 2010 mit einem vollständigen Registrierungsdossier zu registrieren. 

Um den Unternehmen Zeit für die Registrierung zu geben, können sämtliche Stoffe verwendet werden, sofern sie über eine Vorregistrierung vor dem 1. Dezember 2008 verfügen (einfache Anmeldung bei der ECHA). 

Eine erste Liste (Kandidatenliste) mit Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of Very High Concern – SVHC) wurde am 28. Oktober 2008 veröffentlicht und soll regelmäßig aktualisiert werden. Die erste Aktualisierung ist für Ende 2008/Anfang 2009 vorgesehen. Wenn diese Stoffe in unseren Kabeln verwendet werden, müssen wir unsere Kunden darüber informieren.


 
Nexans’ Maßnahmen zur Förderung von REACH

Um die durch die REACH-Verordnung gestellten Anforderungen zu erfüllen, hat Nexans eine eigene Zuständigkeit gegründet. Das konzernweite REACH-Team von Nexans besteht aus mehreren Vollzeitmitarbeitern, die von Information Services, Führungskräften und Rechtsberatern unterstützt werden. In den Länderniederlassungen gewährleisten die REACH-Ansprechpartner (ein Ansprechpartner für jede juristische Einheit mit eigenen lokal organisierten Teams für jedes Werk) und Ländervertreter, dass die REACH-Anforderungen vom gesamten Unternehmen vollständig nachvollzogen werden können. Sie sind darüber hinaus für die Erhebung und Verarbeitung der Daten über Rohstoffe zuständig, die in unseren Fertigerzeugnissen enthalten sind. Unsere Vertriebsmitarbeiter in Europa stellen die angemessene Kommunikation mit unseren Kunden sicher.

Die Vorregistrierung und Registrierung der chemischen Stoffe, die 2008 ihren Anfang nahmen, werden noch bis 2018 dauern. Gleichzeitig sind jedoch zahlreiche Initiativen entlang der Lieferkette auf die Gewährleistung von Konformität und Compliance (sogar in nicht-EU-Ländern) ausgerichtet, anhand derer unsere Branchenprozesse überprüft werden und unseren Kunden wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Somit können wir gewährleisten, dass sämtliche Kabelprodukte und -lösungen von Nexans den Anforderungen der REACH-Verordnung entsprechen.

Meilensteine der REACH-Verordnung
 

1. REACH-Umsetzung im Einkauf

Um sichere Produkte herzustellen, müssen wir gewährleisten, dass sämtliche in unseren Produkten verwendeten Chemikalien mit der REACH-Verordnung konform sind. Seit März 2008 senden wir Fragebögen zu Vormaterialen an unsere Lieferanten und halten sie an, die Richtlinien streng einzuhalten.

Derzeit haben nur wenige gefährliche Stoffe auf der Kandidatenliste Auswirkungen auf die Kabelindustrie. Dennoch werden alle gefährlichen Stoffe auf der Liste systematisch ab dem Zeitpunkt des Einkaufs der Rohstoffe bis zum fertigen Produkt gekennzeichnet. Die gesammelten Informationen werden anschließend in eine spezielle Datenbank eingegeben, die nachgeschalteten Stationen der Lieferkette als Ressource dient. Es ist offensichtlich, dass die Liste der Gefahrenstoffe fortgesetzt und weiterentwickelt wird, daher ist ständige Achtsamkeit äußerst wichtig. Darüber hinaus muss der Verwendungszweck und Installationsbereich der Produkte in Betracht gezogen werden. In manchen Ländern werden Kabel mit bloßen Händen verarbeitet – wir berücksichtigen dies ebenfalls. Nach unserer ersten Umfrage geben wir unseren Lieferanten eine Rückmeldung, damit sie Maßnahmen ergreifen können, um Gefahrenstoffe in ihrer Lieferkette und Produktion beseitigen zu können.

2. REACH-Umsetzung in der Produktion

Zeitgleich zur REACH-Umsetzung im Einkauf prüft Nexans kontinuierlich die eigenen Produkte und Prozesse. Unsere gesamte Produktion ist auf gesundheitlich unbedenkliche und umweltfreundliche Produkte ausgerichtet. Nexans ist bereits dabei, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs), die auf der Kandidatenliste stehen, gegebenenfalls aus der Produktion zu entfernen. Der Ersatz gefährlicher Chemikalien durch sicherere Stoffe – ein kontinuierliches Ziel aller Nexans-Teams – beginnt im eigenen Unternehmen und an den eigenen Fertigungslinien. Dies gilt ebenso für sämtliche Materialen in Drähten, Verbundstoffen, Isolierungen, Kabeln, Zubehör und Ausrüstungen.

3. REACH-Umsetzung im Vertrieb

Weiter entlang der Lieferkette rückt eindeutig der Kunde in den Fokus, einschließlich der breiten Öffentlichkeit, Serviceanbieter und Industrieunternehmen wie Originalhersteller (OEMs). Hier werden unsere weltweit agierenden Vertriebsmitarbeiter zu einer zentralen Schnittstelle, da sie unseren Kunden zeitgerecht korrekte Informationen und Beratung zu sämtlichen Stoffen bereitstellen, die in unseren Produkten enthalten sind.

Unter Heranziehung der umfangreichen bereits erstellten Datenbank können wir unseren Kunden das obligatorische Informationsdokument zur Verfügung stellen. Wenn ein Nexans-Produkt über 0,1 % eines SVHC auf der Kandidatenliste enthält, können die Vertriebsmitarbeiter den Kunden unverzüglich darüber informieren. Die Kabel werden regelmäßig überholt (d. h. neu konstruiert), um mit den neuesten Branchenentwicklungen Schritt zu halten. Ferner können wir nun auf eine Kundenanfrage über unsere Produkte innerhalb von 45 Tagen eine Antwort über die Konformität unserer Produkte mit den REACH-Standards geben.

Die REACH-Kundendatenbank ist vollkommen transparent und ermöglicht es der Einkaufsabteilung des Kunden, die benötigten Informationen abzurufen, um die eigenen Ziele zu erreichen und die richtige Kaufentscheidung zu treffen. Die Einhaltung der REACH-Verordnung wird somit zu einem gemeinsamen Ziel und zu einer gemeinsamen Verantwortung. 
 
Unser vorrangiges Ziel: 100%ige Einhaltung der REACH-Verordnung

Die Aufgaben und Ergebnisse der REACH-Verordnung fest im Blick, ist Nexans auf dem besten Weg, wichtige REACH-Meilensteine zu erreichen. Wir haben nicht nur über ein Jahr für unsere eigene Konformität gearbeitet, sondern können auch all Ihre Fragen beantworten und Ihre Probleme lösen, damit auch Ihr Unternehmen vollständig der REACH-Verordnung entspricht. Unter den zehntausenden verschiedenen Kabelarten, die wir herstellen, sind derzeit nur wenige von dem Informationserfordernis über SVHCs auf der Kandidatenliste betroffen. Wir werden ihre Anzahl bestmöglich reduzieren.

Mit der kontinuierlichen Aktualisierung der von unseren Werken verwendeten Rohstoffe, dem stetigen Überblick über unsere Produktionsmaterialien und -prozesse sowie dem anhaltenden wechselseitigen Dialog mit unseren Lieferanten und Kunden möchten wir Ihnen versichern, dass sämtliche Produkte von Nexans bedenkenlos erworben werden können. Durch die strenge Einhaltung der REACH-Verordnung auch für Sie ist unser hochgestecktes Ziel, unseren Kunden zu 100 % konforme Produkte anzubieten.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Nexans-Vertreter vor Ort.

 


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